Artikel 1: Diese Vorschriften gelten für den Hafen und das dazugehörige Gelände, geöffnet vom 15. April bis zum 15. Oktober.
Artikel 2: Boote müssen gut gepflegt und korrekt festgemacht sein.
Artikel 3:
Nur Mieter eines Liegeplatzes dürfen den Hafen benutzen. Unbefugte sind nicht gestattet; Besucher müssen sich an der Rezeption oder über die Gegensprechanlage anmelden. Bitte parken Sie dicht beieinander; ein weiteres Auto oder Besuch (3,00 €) muss an der Rezeption gemeldet werden. Auf dem Gelände gelten Ruhe, Ordnung und Sauberkeit; jeder ist für sein eigenes Verhalten und das seiner Besucher verantwortlich.
Artikel 4: Es ist im Hafen nicht gestattet:
Lärm zu verursachen; Wellen zu erzeugen (langsame Fahrt); Den Hafen mit Öl, Abfall oder anderen schädlichen Stoffen zu verunreinigen; Haustiere frei laufen zu lassen; Trinkwasser zum Waschen von Booten oder Autos zu verwenden; Motoren unnötig laufen zu lassen; Offenes Feuer oder Grillen zu verwenden; Zu schwimmen oder zu tauchen; Im Boot zu übernachten oder es als Unterkunft zu nutzen. (Ausnahmen für Punkte 1, 5, 7 und 8 sind möglich nach Genehmigung der Rezeption).
Artikel 5: Abfall muss getrennt entsorgt werden:
Nur geschlossene Säcke in den Müllcontainer, lose Abfälle in den Eisenbehälter; Glas in den gelben Glascontainer; Plastik/Dosen/Milchverpackungen bei der Schrankaufbewahrung; Papier (gefaltet) bei oder im Schrank; Großabfälle müssen selbst entsorgt werden. Ab 2021 wird eine Gebühr von 5,00 € für die Abfalltrennung erhoben.
Artikel 6: Beim Verkauf Ihres Bootes muss die Rezeption informiert werden; der Liegeplatz ist nicht übertragbar.
Artikel 7: Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt hat oberste Priorität. Schäden und Gefahren durch Nachlässigkeit sind nicht gestattet. Die Hafenordnung kann jederzeit geändert werden.