Baambrugse Zuwe 196
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Artikel 1: Diese Vorschriften gelten für den Hafen und das dazugehörige Gelände, geöffnet vom 15. April bis zum 15. Oktober.
Artikel 2: Boote müssen gut gepflegt und korrekt festgemacht sein.
Artikel 3:
Nur Mieter eines Liegeplatzes dürfen den Hafen benutzen.
Unbefugte sind nicht gestattet; Besucher müssen sich an der Rezeption oder über die Gegensprechanlage anmelden.
Bitte parken Sie dicht beieinander; ein weiteres Auto oder Besuch (3,00 €) muss an der Rezeption gemeldet werden.
Auf dem Gelände gelten Ruhe, Ordnung und Sauberkeit; jeder ist für sein eigenes Verhalten und das seiner Besucher verantwortlich.
Artikel 4: Es ist im Hafen nicht gestattet:
Lärm zu verursachen;
Wellen zu erzeugen (langsame Fahrt);
Den Hafen mit Öl, Abfall oder anderen schädlichen Stoffen zu verunreinigen;
Haustiere frei laufen zu lassen;
Trinkwasser zum Waschen von Booten oder Autos zu verwenden;
Motoren unnötig laufen zu lassen;
Offenes Feuer oder Grillen zu verwenden;
Zu schwimmen oder zu tauchen;
Im Boot zu übernachten oder es als Unterkunft zu nutzen.
(Ausnahmen für Punkte 1, 5, 7 und 8 sind möglich nach Genehmigung der Rezeption).
Artikel 5: Abfall muss getrennt entsorgt werden:
Nur geschlossene Säcke in den Müllcontainer, lose Abfälle in den Eisenbehälter;
Glas in den gelben Glascontainer;
Plastik/Dosen/Milchverpackungen bei der Schrankaufbewahrung;
Papier (gefaltet) bei oder im Schrank;
Großabfälle müssen selbst entsorgt werden.
Ab 2021 wird eine Gebühr von 5,00 € für die Abfalltrennung erhoben.
Artikel 6: Beim Verkauf Ihres Bootes muss die Rezeption informiert werden; der Liegeplatz ist nicht übertragbar.
Artikel 7: Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt hat oberste Priorität. Schäden und Gefahren durch Nachlässigkeit sind nicht gestattet. Die Hafenordnung kann jederzeit geändert werden.
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